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22.02.12 11:21

Wassersommelierausbildung ein voller Erfolg

Alle Teilnehmer des Kurses 02/2012 zum Doemens Wassersommelier konnten Ihre Ausbildung erfolgreich...


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Zulassungsvoraussetzungen

Bewerber besitzen als schulische Voraussetzung den Hauptschulabschluss. Darüber hinaus ist eine abgeschlossene Lehre als Brauer und Mälzer oder in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf notwendig. Es wird eine mindestens 1-jährige Berufspraxis empfohlen. Die Zulassung zur Braumeisterschule erfolgt durch die Schulleitung in Anlehnung an die Zulassungsbestimmungen zur Meisterprüfung der Handwerkskammer. Bei unzureichenden Zulassungsvoraussetzungen kann ein Bewerber als Gastschüler die Braumeisterschule besuchen. Er erhält als Abschluss ein Doemens-Zertifikat, in welchem seine schulischen Leistungen bestätigt werden.