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22.02.12 11:21

Wassersommelierausbildung ein voller Erfolg

Alle Teilnehmer des Kurses 02/2012 zum Doemens Wassersommelier konnten Ihre Ausbildung erfolgreich...


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Zulassungsvoraussetzungen

Bewerber/innen für die Meisterprüfung können als Zulassungsvoraussetzung eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem Beruf der Getränke-, Metall- oder Elektrobranche und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens 2 Jahren nachweisen.

Hierzu sind mindestens in drei der nachstehend genannten Gebiete Tätigkeiten von zumindest je ¼ Jahrnachzuweisen:

  • Grundstoffverarbeitung
  • Getränkeabfüllung
  • Betriebshygiene
  • Qualitätsüberwachung
  • Maschinenbedienung.

Falls keine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der Getränke-, Metall- oder Elektrobranche vorliegt, ist eine mindestens 6-jährige einschlägige Tätigkeit in der Getränkeherstellung nachzuweisen.
Auch hierzu sind mindestens in drei der oben genannten Gebiete Tätigkeiten von zumindest je ¼ Jahr nachzuweisen.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.